Qualität aus Deutschland
ACHTUNG DER K60SCOUT MUSS MIT EINEM LUFTDRUCK VON MINDESTENS 2,4 BAR VORNE UND 2,7 BAR HINTEN BETRIEBEN WERDEN. DA ER VIELFACH RADIALREIFEN-VARIANTEN ERSETZT UND NUR ALS DIAGONALREIFEN GEBAUT WIRD, MUSS DIESER LUFTDRUCK GEFAHREN WERDEN UM DEN REIFEN VOR ÜBERHITZUNG ZU SCHÜTZENDer K60 Scout ist der neue Allround - Enduro Reifen von Heidenau, der in Sachen Nasshaftung und Kurvenstabilität weiterentwickelt wurde.
Er ersetzt derzeit (Stand 2010) die Vorderradgrößen 90/90-21, 110/80-19 und die Hinterradgrößen 140/80-17, 140/80-18 und 150/70-18 des bekannt guten K60.
Wie auch sein Vorgänger bietet er durch den hohen Negativanteil im Profil genügend Traktion im Gelände, kombiniert mit einer guten Performance auf der Strasse.
Durch eine Modifikation des Profils sowie einer optimierten Konstruktion der Reifenkarkasse und einer verbesserten Laufflächenmischung erreicht der Scout besonders im Kurvenverhalten eine sehr hohe Fahrstabilität und eine wesentlich höhere Sicherheit im Nässegrip während des Straßeneinsatzes.
Der Scout variiert im Design je nach Reifengröße etwas:
Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.
Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.
Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen: Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:
1. das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)
2. die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein
3. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden
Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.
Anteile: Strasse 80% / 20% Gelände