ABE ist die Abkürzung für die „Allgemeine Betriebserlaubnis“.
Wenn Sie eine Reifengröße fahren möchten, die nicht in den Fahrzeugpapieren (KFZ-Schein) eingetragen ist, benötigen Sie eine ABE.
In den Fahrzeugpapieren finden Sie unter den Ziffern 20-23 die für Ihr Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen.
Sollten Sie eine Reifengröße wünschen, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, benötigen Sie eine ABE.
Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Empfehlung des Reifenherstellers.
Diese ist rechtlich nicht bindend und dient nur als Empfehlung.
Die EG-Typengenehmigung ist eine europaweit gültige Betriebserlaubnis.
Diese muss nicht mitgeführt werden.
Mit einem Teilegutachten müssen Sie die Änderung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) abnehmen lassen.
Anschließend muss die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


Bremsverzögerung nass : Topwert (s. MOTORRAD 7/2023)

